Beratung


zuständig in der erweiterten Schulleitung:

Schulleitung, 07.06.2012


Prozessdefinition

Beratung

 

Geltungsbereich

Die Prozessbeschreibung wendet sich an alle Kolleginnen und Kollegen, Schüler und Eltern.

 

Regelung(en)

Unsere Beratungslehrerin Susanne Reck-Fechter nimmt sich Zeit für schulische Probleme einzelner Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und ggf. Lehrer.
Sie wird in der Regel im Auftrag der Eltern bzw. der Schüler tätig und hat eine Schweigepflicht über Verlauf und Ergebnis der Beratung.

Die Kontaktaufnahme erfolgt am einfachsten per Mail, durch ein Zettel in ihr Postfach im Lehrerzimmer (Name, Klasse, Telefonnummer, Mail) oder einfach persönlich ansprechen und einen Termin vereinbaren.

Die Aufgaben der Beratungslehrerin beginnen dann, wenn Eltern, Schüler und Lehrer alleine nicht mehr weiter wissen oder Unterstützung durch eine aussen-stehende Person haben möchten. Dazu hat sie eine psychologisch-pädagogische Zusatzausbildung als Beraterin mit Inhalten wie Gesprächsführung, Lern- und Arbeitstechniken, Begabungsfragen, Motivationsprobleme, Prüfungsangst, Leistungsstörungen, Schullaufbahnfragen usw.

Ein großer Teil geschieht in vertraulichen Gesprächen, falls sinnvoll werden Test-verfahren (nur bei Einverständnis der Eltern), Frage- oder Beobachtungsbögen eingesetzt. Selbstverständlich gilt für all dies die Schweigepflicht, auch gegen-über anderen Lehrern.
Wenn die Ursachen der Schwierigkeiten dann feststehen, sucht sie gemeinsam mit Eltern und Schülern nach Lösungswegen, die sie zusammen gehen können.

 

 

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